Die Kapitalertragsteuer ist, wie der Name bereits vermuten lässt, eine Steuer die in Deutschland und vielen anderen Ländern auf Kapitalerträge aus Geldanlagen erhoben wird. Sie wird als Quellensteuer direkt bei den Finanzinstituten erhoben und stellt eine Form der Einkommenssteuer dar. Die Idee dahinter ist, dass neben Einkommen, das aus Arbeit erzielt wird, auch Einkommen aus Gewinnen, die durch Kapital erzielt werden, einer Steuer unterliegen sollen. Aktuell beträgt der Steuersatz in Deutschland 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Was fällt unter die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer erfasst alles, was per Definition Kapitalertrag ist. Dazu gehören die Gewinne aus Aktiengeschäften, Aktienfonds, offenen Immobilienfonds, ETFs, Anleihen, Derivaten und Zertifikaten ebenso wie Zinsen, Ausschüttungen und Dividenden. Ausgenommen von der Kapitalertragsteuer sind die Wertzuwächse selbstgenutzter Immobilien sowie geschlossener Immobilienfonds.
Teils wird die Kapitalertragsteuer auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, da sie im privaten Bereich eine abgeltende Wirkung gegenüber dem Finanzamt hat. Kapitalerträge, auf die Kapitalertragsteuer erhoben wurde, müssen von Privatleuten nicht über die Steuererklärung zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Eine Angabe der Erträge über die Anlage KAP ist dennoch nötig. Dieser Ansatz führt zwar zu einer gewissen Ungleichbehandlung, je nach persönlichem Steuersatz, vereinfacht aber dafür eine gleichmäßige Erhebung.
Generell werden mit der Kapitalertragsteuer immer nur Gewinne bzw. Erträge besteuert, niemals das Vermögen, aus dem diese erzielt wurden.
Gibt es für die Kapitalertragsteuer eine bestimmte Frist?
Früher war die Kapitalertragsteuer auch als Spekulationssteuer bekannt, denn Sie wurde nur dann erhoben, wenn die Haltefrist weniger als 12 Monate betrug. Eigentlich ein gutes System, das Spekulation besteuerte, eine langfristige Anlage als Altersvorsorge aber von der Steuer ausnahm. Mit einer Gesetzesänderung 2009 wurde diese Spekulationsfrist abgeschafft, fortan wird die Steuer auch noch nach einer Haltefrist von Jahren oder Jahrzehnten erhoben.
Gibt es Freibeträge für die Kapitalertragsteuer?
Es gilt der sogenannte Sparerfreibetrag. Geringe Erträge bis zu 801 € für Ledige und 1.602€ für Verheiratete sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Jeder Euro über diesen Freibeträgen wird mit der Steuer belegt.
Um in den Genuss der Freibeträge zu kommen, muss bei dem oder den Kreditinstituten ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt werden. Der darf auch aufgeteilt werden, etwa 400€ bei Bank 1 und 401€ bei Bank 2, solange die Gesamtsumme von 801€ nicht überschritten wird.